Im Folgenden möchten wir Ihnen in groben Zügen schematisch unsere Vorgehensweise bei der Abwicklung von Projekten erläutern. Sie ist wie folgt aufgegliedert in:
Am Anfang jeder vernünftigen Planung steht die eingehende Untersuchung des Bauwerks. Nur so können Schäden erkannt und richtig beurteilt werden. Auf Basis dieser Untersuchungen kann eine individuelle Instandsetzungsplanung erfolgen, die sich speziell an den jeweiligen Erfordernissen des Bauwerks orientiert.
Die Praxis zeigt, daß oftmals ohne entsprechende Vorplanungen Angebote von ausführenden Firmen eingeholt werden.
Der Bauherr überläßt die Planung der ausführenden Firma, die in der Phase der Angebotserstellung die Objekte entweder überhaupt nicht begeht oder zumindest an eingehenden Untersuchungen spart. Dies liegt zum einen an oftmals sehr knappen Terminvorgaben und zum anderen daran, daß derartige Planungsleistungen nicht Aufgabe einer ausführenden Baufirma sind, daher meist die nötige Fachkenntnis fehlt und diese Leistung auch nicht extra vergütet wird.
Die Folge sind nicht durchdachte Instandsetzungskonzepte, die entweder während der Ausführung komplett umgestellt werden müssen und damit zu Mehrkosten führen, oder die ursächlich sind für Schäden, die schlimmstenfalls erst nach Ablauf der Gewährleistung am instandgesetzten Gebäude auftreten und somit den Sinn und Zweck der gesamten Maßnahme in Frage stellen.
Es ist also ratsam und sinnvoll, die Objektuntersuchung ganz an den Anfang einer geplanten Instandsetzungsmaßnahme zu stellen. Wir als Fachplaner besitzen die nötigen Fachkenntnisse, Erfahrungen und erforderlichen Meßinstrumente und Werkzeuge um derartige Untersuchungen durchführen zu können.
Die bei der Objektuntersuchung festgestellten Fakten bilden die Grundlage für die Schadensdiagnose, genauso wie ein Arzt seine Patienten zunächst untersucht um eine Diagnose stellen zu können.
Die Diagnose ist erforderlich, um überhaupt die Behandlung bzw. Instandsetzung planen und festlegen zu können.
Bei der Schadensdiagnose werden die Feststellungen der Objektuntersuchung beurteilt. Folgende Fragen spielen dabei eine Rolle:
Um diese Fragen beantworten zu können, ist eine gründliche Untersuchung, Erfahrung und Fachkenntnis erforderlich.
Viele Gutachten beinhalten lediglich die Feststellung und Beurteilung von Schäden. Diese theoretischen Ausarbeitungen sind wichtig und grundlegend. Mindestens genauso wichtig ist jedoch die Umsetzung der gewonnenen theoretischen Erkenntnisse in einer praktischen Instandsetzungsplanung. Schließlich knüpft sich an die Fragen, was für Schäden und warum die Schäden aufgetreten sind die eindringliche Frage danach, wie man die Schäden beheben kann.
Eine Instandsetzungsplanung kann nur erfolgreich sein, wenn sie auf den bei den Untersuchungen festgestellten und bei der Diagnose beurteilten Fakten aufbaut.
Schwierig ist, trotz der Diskrepanz zwischen DIN-gerechter und wirtschaftlicher Ausführung im Bestand einen sicheren Weg zu beschreiten. Oftmals ist es beim Bauen im Bestand ohne erheblichen meist unwirtschaftlich hohen finanziellen Aufwand nicht möglich alle Normen und Regelwerke in die Praxis umzusetzen, da der Bestand meist gravierende Abweichungen von diesen theoretischen Vorgaben aufweist. Grund hierfür sind einerseits frühere Planungsfehler und andererseits verschärfte Anforderungen, die in neueren Regelwerken Einzug gehalten haben.
Gerade deshalb ist es wichtig für solche Aufgaben einen Fachplaner zu beauftragen der mit seiner Fachkompetenz und Erfahrung eine technisch einwandfreie und dennoch wirtschaftliche Lösung zu erarbeiten vermag.
Auf Basis des nach der Objektuntersuchung und der Schadensdiagnose aufgestellten Instandsetzungsplans werden die zu erwartenden Baukosten für die geplante Instandsetzungsmaßnahme geschätzt. Auf Grundlage der erfolgten Vorplanungen ist eine Kostenschätzung in dieser Planungsphase kein reines Ratespiel, sondern gibt dem Bauherrn einen Kostenrahmen vor, der als Grundlage für weitere Entscheidungen dient.
Jegliche Aussagen über Baukosten, noch bevor eine eingehende Objektuntersuchung, Schadensdiagnose und Instandsetzungsplanung erfolgt ist, entbehrt jeglicher Seriosität. Die Objektuntersuchung, Schadensdiagnose, Instandsetzungsplanung und Kostenschätzung ist ein abgeschlossenes Leistungspaket in Form eines Gutachtens.
Es obliegt den Wünschen des Bauherrn, ob im Falle der Durchführung der Instandsetzungsmaßnahme auch die Ausführungsplanung und Bauüberwachung vom sachkundigen Planer durchgeführt werden sollen.
Entschließen Sie sich als Bauherr für die Durchführung der geplanten Instandsetzungsmaßnahme, so können wir Ihnen anbieten auf Basis des erstellten Instandsetzungsplans die Ausführungsplanung durchzuführen.
Die Ausführung wird im Detail geplant, zeichnerisch dargestellt, neue Lösungen für objektspezifische Probleme werden entwickelt und in umfangreichen Leistungsverzeichnissen beschrieben. Auf Grundlage dieser Leistungsbeschreibung werden Angebote von verschiedenen qualifizierten Fachfirmen eingeholt. Durch diese Vorgehensweise wird erreicht, dass alle beteiligten Firmen gleiche Leistungen anbieten und somit die Angebote direkt vergleichbar sind.
Die Angebote werden von uns geprüft, und anschließend bieten wir unser Mitwirken bei der Vergabe der Bauleistung an.
Die Objektüberwachung seitens des Bauherrn ist ein sehr wichtiges Thema.
Was nützt die beste Planung, wenn die Ausführung mangelhaft ist. Unsere Erfahrungen auf den Baustellen lehren uns, daß nach wie vor in der Ausführung sehr viele Fehler gemacht werden, sofern keine gewissenhafte Bauüberwachung durchgeführt wird.
Das entbindet die ausführende Firma natürlich in keiner Weise von ihrer Sorgfaltspflicht, denn es ist sicher nicht die Aufgabe eines Bauüberwachers, jeden Handgriff zu kontrollieren. Um die Baumaßnahme erfolgreich durchführen zu können sind qualifizierte Firmen mit entsprechenden Eignungsnachweisen und qualifizierte Firmenbauleiter notwendig.
Es ist jedoch sehr ratsam, zusätzlich einen Fachplaner als Bauüberwacher und Vertreter des Bauherrn einzuschalten. Bauleiter der ausführenden Firmen handeln verständlicherweise immer im Sinne Ihrer Firma.
Wir Fachplaner vertreten als Bauüberwacher die berechtigten Interessen des Bauherrn und setzen uns für eine vertragsgerechte Umsetzung der Instandsetzungsmaßnahme ein.
Nach gesonderter Beauftragung dieser Leistung führen wir Objektbegehungen vor Ablauf der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche des Bauherrn gegenüber der ausführenden Unternehmen durch.
Bei dieser Objektbegehung findet eine Feststellung eventuell aufgetretener Mängel statt. Außerdem wird von uns die Beseitigung dieser festgestellten Mängel durch die ausführenden Unternehmen überwacht und dokumentiert.